Abstinenznachweise sind nur bei Substanzmissbrauch erforderlich, also bei
- Alkohol- bzw. Drogenfragestellung
Alkoholfragestellung:
- Haaranalyse bzw. Alkoholscreenings (Urinkontrollen)
- Nachweis jeweils für drei Monate mit einer Haaranalyse möglich
- Nachweisdauer 6 oder 12 Monate
Drogenfragestellung:
- Haaranalyse bzw. Drogenscreenings
- Nachweis mit einer Haaranalyse bis 6 Monate möglich
- Drogenscreening je nach Fallgestaltung über 6 bzw. 12 Monate.
Bei einer
Haaranalyse
brauchen Sie für jeden Monat, für den Sie Abstinenz nachweisen wollen, eine Haarlänge von 1 cm - also bei 3 Monaten 3 cm zzgl. ca. 1/2 cm.
Ihre Haare dürfen nicht behandelt, also z. B. gefärbt sein.
Für alle Nachweise, außer den Leberwerten, die vom Hausarzt abgenommen werden dürfen, gilt, dass sie von einem nach
DIN ISO 17025 akkreditierten Labor
oder dem
Landesamt für Rechtsmedizin
abgenommen sein müssen. Andere Nachweise werden im Rahmen der Begutachtung nicht anerkannt.
Welche Nachweise Sie tatsächlich benötigen, können wir im Rahmen eines
persönlichen Gesprächs, zu dem Sie alle Unterlagen mitbringen sollten, klären.